Diplomarbeit (abgeschlossen)

Karina Krause

Umwelttechnik & Ressourcenmanagement

Immissionsprognosen bei Fauna- Flora- Habitat- Verträglichkeitsprüfung genehmigungspflichtiger Industrieanlagen

Schon früh hat man auf europäischer Ebene erkannt, dass die grenzüberschreitenden Probleme der Umweltverschmutzung national nicht zu lösen sind. Vor diesem Hintergrund trat 1992 die europäische Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates) „Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie wildlebende Tiere und Pflanzen“ in Kraft.
In Deutschland wird diese Fauna-Flora Habitat- Richtlinie (FFH-RL) genannt und wurde im Jahr 1998 mit dem 2. Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in nationales Recht umgesetzt. Die FFH-RL verpflichtet die Mitgliedsstaaten, ein Netz europaweit bedeutsamer Schutzgebiete zu errichten. Dieses Netz beinhaltet die nach der FFH-RL zu schützenden „Gebiete von Gemeinschaftlicher Bedeutung“ (FFH-Gebiet) und die nach der europäischen Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG des Rates) definierten „besonderen Schutzgebiete“ (Vogelschutzgebiete).Sie sind unter der Bezeichnung „Natura 2000“ zusammengefasst. Um die Natura 2000 Gebiete vor Beeinträchtigungen zu schützen, ist eine Prüfung der Verträglichkeit von Projekten und Plänen in der FFH-RL integriert.
In dieser FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) ist wiederrum eine Immissionsprognose festgeschrieben, zur Beurteilung luftgetragener Schadstoffe und deren Auswirkungen auf die Gebiete des ökologischen Netzes Natura 2000. Die rechtliche Grundlage für die Beurteilung von Schadstoffemissionen regelt in Deutschland das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Kombination mit der Richtlinie „Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft“ (TA Luft). Letztere enthält die Vorsorgeanforderung gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, die im Genehmigungsverfahren bei Neuanlagen und bei wesentlichen Änderungen sowie bei Sanierung bestehender Anlagen anzuwenden ist.

Im Rahmen der Diplomarbeit werden die Grundlagen und die Vorgehensweise einer FFH-VP mit integrierter Immissionsprognose an dem Beispiel eines genehmigungspflichtigen Kohlekraftwerks ausgearbeitet und erläutert.

Im Mittelpunkt der Immissionsprognose steht das in der TA-Luft reglementierte Rechenmodell AUSTAL2000, das die Ausbreitung von Schadstoffen in der Atmosphäre über den luftgetragenen Transport einer statistisch repräsentativen Anzahl von Simulationspartikel darstellt. Es werden die theoretischen Grundlagen für die Durchführung und Bewertung einer Immissionsprognose mit diesem Modell erarbeitet. Sie werden alternativen Modellansätzen gegenüber gestellt. Dabei ist von besonderem Interesse in welcher Weise der Schadstofftransport dargestellt wird, welche Voraussetzungen jeweils getroffen werden und in welcher Form Einflüsse des atmosphärischen Windfeldes in offenem, bebautem oder topografisch gegliedertem Gelände umgesetzt werden. Ihre Auswirkungen auf die Immissionsverhältnisse werden anhand von Parameterstudien für das Kohlekraftwerk mit veränderlichen Emissions- und Ausbreitungsbedingungen beispielhaft aufgezeigt.

Die Immissionsverhältnisse werden im Hinblick auf die FFH-Verträglichkeit der beispielhaften gewählten Anlage bewertet. Hierzu sind einleitend die rechtlichen Hintergründe einer FFH-Verträglichkeitsprüfung aufgezeigt. Das Prüfverfahren ist dabei mit seinen wesentlichen Verfahrensschritten zusammenfassend beschreiben.
Zur Bewertung möglicher Auswirkungen von Immissionen auf Fauna und Flora ist das Schwellenkonzept der UN/ECE heranzuziehen. Im Mittelpunkt stehen hier die Luftschadstoffe Stickstoff- und Schwefeloxide, die durch nasse und trockene Deposition Einträge in den Boden liefern. Die Grundlagen dieses Bewertungsschemas werden aufgezeigt und auf das Beispiel des Kohlekraftwerks angewendet. Die Depositionsvorgänge können dabei in Anlehnung an die Richtlinie VDI 3782 Blatt 5 einbezogen werden.

Lehrstuhl und Betreuer

Lehrstuhl für Windingenieurwesen und Strömungsmechanik (Univ.-Prof.Dr.-Ing. Rüdiger Höffer)

Lehrstuhllogo

Betreuung

Dr.-Ing. N. Hölscher (Ingenieurgesellschaft Niemann und Partner GbR), Dipl.-Ing. Cornelia Wevers