Masterarbeit (abgeschlossen)

Madlen Nassralla

Bauingenieurwesen

Beschränkungen für landwirtschaftliches Bauen und Erstellung von Ökobilanzen

Unter dem Begriff Landwirtschaft, wird laut Baugesetzbuch „[..]der Ackerbau, die Wiesen und Weidewirtschaft einschließlich Tierhaltung, soweit das Futter überwiegend auf den zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden, landwirtschaftlich genutzten Flächen erzeugt werden kann, die gartenbauliche Erzeugung, der Erwerbsobstbau, der Weinbau, die berufsmäßige Imkerei und die berufsmäßige Binnenfischerei“ [1] verstanden.

Landwirtschaftliche Gebäude zählen zu der Kategorie Nichtwohngebäude und dienen größtenteils land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken.
In Deutschland gibt es insgesamt 263.500 landwirtschaftliche Betriebe, welche etwa die Hälfte der Landesfläche Deutschlands einnehmen [2].

Die Errichtung landwirtschaftlicher Gebäude ist mit aufwendigen Baugenehmigungsverfahren verbunden. Je nach Bauwerksstandort und Nutzungsziel ergeben sich besondere Anforderungen, wie Belüftung, Kapazitäten, Feuerschutz, die erfüllt werden müssen.

Im Rahmen dieser Masterarbeit sollen diese Anforderungen für die Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen herausgearbeitet werden. Dabei wird die Milchviehhaltung in den Fokus gestellt. Die aufwendigen Baugenehmigungsverfahren, die sich mit dem Errichten von landwirtschaftlichen Gebäuden unter anderem mit dem öffentlichen Baurecht, dem Tierschutzgesetz etc. in Verbindung setzen, sollen beschrieben werden. Dabei wird zwischen den Verfahren nach Baurecht, Verfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie dem Verfahren mit vorhabenbezogenem Bebauungsplan unterschieden.

In einem weiteren Schritt sollen Ökobilanzen beschrieben und durchgeführt werden. Im Rahmen einer Ökobilanz werden Produkte, während ihres gesamten Lebenszyklus, in Bezug auf ihre Umweltauswirkungen analysiert und bewertet. Anhand von Bestandsbauwerken sollen unter Berücksichtigung der geltenden Normung DIN 14040 und DIN 14044 Bilanzen durchgeführt, bewertet und verglichen werden. Als Datenbank soll die Normkonforme Datenbank Ökobau.dat herangezogen werden.

[1] Baugesetzbuch (BauGB), 2020: § 201 Begriff der Landwirtschaft
[2] Statistisches Bundesamt (Destatis), 2020: Landwirtschaftszählung 2020, Betriebe insgesamt.

Lehrstuhl und Betreuer

Lehrstuhl für Ressourceneffizientes Bauen
(Prof. Dr.-Ing. Annette Hafner)

Lehrstuhllogo

Betreuung

M.Sc. Carina Hartmann, M.Sc. Özlem Özdemir